Mittwoch, 19. November 2014

Neubau von 128 Wohnungen auf dem Friedberg in Frankfurt / M. im Passivhaus-Standard

Frankfurt. 
Eines der letzten freien Grundstücke im Quartier Altkönigblick auf dem Riedberg wird die stadteigene ABG Holding bebauen. Bürgermeister Olaf Cunitz (Grüne) gab gestern persönlich das Startsignal für den Bau von 128 Wohnungen an der Altenhöferallee. 64 davon werden aus der Stadtkasse bezuschusst. 
Zu dem im Passivhaus-Standard entstehenden Projekt gehört auch eine Kindertagesstätte mit einer Fläche von 300 Quadratmetern. „Es ist gut, in dieser exponierten Lage sozialen Wohnungsbau zu betreiben“, betonte Planungsdezernent Cunitz und betonte, die Stadt betreibe Wohnungsbau in der richtigen Mischung. Das Bauvorhaben trägt die Handschrift des Architekturbüros „Raumwerk“, das sich in einem zweistufigen Verfahren mit seinen städtebaulichen und gestalterischen Ideen durchgesetzt hat. Die Jury lobte die Entwürfe von „Raumwerk“ als „atmend, großzügig, offen und dem Ort angemessen, von dem aus sich ein fantastischer Blick auf die Skyline bietet“. Die Hälfte der insgesamt 128 Wohneinheiten wird als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert. 20 Wohnungen entstehen im ersten Förderweg, der Rest wird aus dem Mittelstandsprogramm unterstützt. Insgesamt will die ABG 42,5 Millionen Euro für die Bebauung des Areals in unmittelbarer Nachbarschaft zum koreanischen Generalkonsulat investieren.
Damit „setzen wir allmählich den Schlusspunkt in diesem Neubaugebiet“, sagte Werner Hackermeier von der Stadtentwicklungsgesellschaft der Hessen-Agentur. „Mit diesem Projekt entsteht ein schönes Entree zum Riedberg“, hob ABG-Chef Frank Junker hervor.
Quelle: Frankfurter Neue Presse

Mittwoch, 29. Oktober 2014

Ein Passivhaus zahlt sich aus

Entscheidungen, die beim Neubau eines Eigenheims getroffen werden, wirken sich auf Jahrzehnte aus. Nicht immer sind sich Bauherren dieser Konsequenzen bewusst. Dabei zahlt es sich aus, vorausschauend zu planen: Wer beispielsweise heute etwas mehr in die Energieeffizienz des Gebäudes investiert, erspart sich teure Energieverluste über viele Jahre der Nutzung – und sichert zugleich den Wert der Immobilie bei einem späteren Wiederverkauf.

Vorgaben von morgen erfüllen

Mit einem Neubau auf Passivhausniveau können Bauherren heute schon die energetischen Vorgaben erfüllen, die Gebäude erst im Jahr 2050 zwingend erreichen müssen. Das gibt Sicherheit auf viele Jahrzehnte, betont Diplom-Ingenieurin Isolde Elkan, Geschäftsführerin der Fachvereinigung Polystyrol-Extruderschaumstoff (FPX): “Auch auf langfristige Sicht wird sich ein Passivhaus auf einem zeitgemäßen technischen Stand befinden und somit seine Attraktivität und seinen Wert behalten.” Je stärker die Energiepreise in Zukunft noch steigen, desto weniger Geld würden Passivhausbesitzer durch unnötige Heizkosten verlieren, so Elken

Einen Vergleichsrechner für verschiedene Gebäudenutzungen finden Sie auf www.passivbau.net

Dienstag, 23. September 2014

Preissteigerungen bei Gas um bis zu 40% noch in diesem Winter (2015 / 2015)


Vielmehr wird es durch den Konflikt in der Ukraine zu einer massiven Preissteigerung kommen. Deutschland hat es in den letzten Jahrzehnten verpasst, größere Zwischenspeicher für Gas anzulegen. Die vorhandenen und relativ kleinen Speicher sind z.Z. zwar noch gefüllt, reichen aber praktisch nur für 2-4 Monate, je nach Verbrauch. Man ist auf die Gas-Lieferungen von Russland angewiesen bzw. abhängig! Ein weiterer negativer Effekt ist die Kopplung der einzelnen Energieträger. Hier bleibt es abzuwarten, ob sich die Preise für Energie insgesamt erhöhen. In der Vergangenheit war dieses leider immer der Fall. 

Eine von vielen Lösungsansätzen für diese Problematik ist die Reduzierung des Verbrauchs ohne dabei frieren zu müssen. Und da hilft der Passivhaus-Standard im erheblichen Maße!

Donnerstag, 4. September 2014

Tag des Passivhauses vom 07.-09. November 2014

Das Passivhaus öffnet seine Türen!

Auch in diesem Jahr findet der bundesweites Tag des Passivhauses statt. Sie können gerne eines unserer Gebäude nach vorheriger Terminabsprache unter 04191 / 953786 0 besichtigen.

Hier können Sie das Klima und die Funktionsweise von Passivhäusern hautnah erleben!

Weitere Infos zum Passivhaus-Standard unter www.passivbau.net


Gewerbebau Niedersachsen
Gewerbebau Hamburg
Gewerbebau Schleswig Holstein

Donnerstag, 21. August 2014

NORDBAU 2014 in Neumünster

Auch in diesem Jahr stellen wir auf Norddeutschlands größter Baumesse aus.

Die Messe findet in Neumünster vom 10.09. - 14.09.14 statt.

Sie finden uns in Halle 8, Stand 8430

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

www.passivbau.net

Dienstag, 15. Juli 2014

Erstes Museum im Passivhausstandard

Im neuen Kunstmuseum Ravensburg ist nicht nur der „Inhalt“ sehenswert, auch das Gebäude ist ein kleines Meisterwerk - immerhin handelt es sich um den weltweit ersten Museumsbau im Passivhaus-Standard.

Die größte Herausforderung war die geringe Zahl an Fenstern. Gemälde vertragen kein natürliches Licht und können mit künstlichem Licht besser in Szene gesetzt wer­den, die energetisch nutzbare Sonneneinstrahlung bleibt dadurch aber gering. Als „in­terne Wärmequellen“ wirken ausgleichend wiederum die vielen Besucher des Museums. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass das Passivhaus-Prinzip, die Wärme im Gebäude zu halten, auch hier gut funktioniert.

Weitere Infos:  www.passivbau.net

KfW-Effizienzhaus? Was ist das eigentlich? Unterschied KfW Effizienzhaus 40 Passivhaus?

Früher nannte die KfW diese Häuser KfW-40 oder -60 Haus. Diese Bezeichnungen sind nicht mehr gültig. Hat sich etwas verändert im Gegensatz zur alten Bezeichnung?
Leider nein. Es hat lediglich eine andere Namensgebung stattgefunden.

Zur Zeit (Ende 2016) gibt es folgende Definitionen:

- KfW Effizienzhaus 55
- KfW Effizienzhaus 40
- KfW Effizienzhaus 40 Plus


Maßgebend ist der Jahresprimärenergiebedarf Qp. Hier darf der Maximalwert eines Gebäudes z.B. max. 55 % des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009 betragen. Und der Tränsmissionswärmeverlust H'T darf max. 70% des Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV2009 betragen.

Was verbirgt sich hinter diesen Bezeichnungen?

Endenergie Qe = Nutzenergie Qn + Anlagenverluste
Primärenergie Qp = Endenergie Qe × fp
H'T = Spezifischer Transmissionswärmeverlust (bewertet die gesamte Hülle eines Gebäudes)

Der Faktor fp beinhaltet zum einen die Verluste, die bei der Bereitstellung des Energieträgers entstehen (beispielsweise Förderung, Transport, Raffination, Trocknung oder Lagerung), zum anderen enthält er auch eine politisch oder ökologisch bestimmte Komponente, die den CO2-Ausstoß der einzelnen Energieträger bewertet. Damit sind die Energieträger teilweise nach dem Maß ihrer Nachhaltigkeit gewichtet. Beispielsweise hat Holz einen niedrigen Wert fp = 0,2; der Wert fp = 1,1 für Erdgas liegt nahe 1, und der Wert fp = 2,6 für Strom liegt vor allem aufgrund der hohen Energieverluste zur Herstellung des Stroms aus anderen Energieträgern sehr hoch.

Es geht nichts aus diesen Definitionen über den Heizenergiekennwert hervor, also wieviel "Liter Heizöl oder Gas" das Haus verbraucht, sprich die Endenergiemenge bzw. wieviel Sie für die Beheizung des Gebäudes monatlich bezahlen müssen.

Zum Vergleich: Ein Passivhaus benötigt 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr an Endenergie, also die Energie, die Sie zahlen müssen! Aktuell betragen die Heizkosten bei einem von uns konzipierten Passivhaus gerade einmal 1,- € pro Quadratmeter im Jahr!
Wieviel verbraucht denn nun ein KfW Effizienzhaus in € pro Monat?!

Es verbraucht leider immer noch zuviel Energie und ist ist somit sehr teuer im Monat bzw. Jahr. Und die primärenergetische Betrachtung ist und bleibt eine undurchschaubare Betrachtung für den Bauherrn. Denn der Bauherr zahlt leider keine Primärenergie! 

Sie tanken an der Tankstelle ja auch kein Erdöl, sondern eben Benzin oder Diesel. Und damit Erdöl zu Benzin wird, muss wiederum Energie aufgewendet werden, um also aus Primärenergie Endenergie zu machen. Und um das zu berechnen, gibt es Primärenergieumrechnungsfaktoren!.

Die auf dem Markt angebotenen KfW-Effizienzhäuser haben alle eines gemeinsam: Es ist immer eine Wärmepumpe oder ein Pelletofen vorhanden, weil es hier einen günstigen Primärenergieumrechnungsfaktor gibt (z.B. Holz = 0,2). Wenn dieselben Häuser mit z.B. einer Gastherme berechnet werden, steigen die Primärenergiewerte sehr stark an (3 bis 5-fache Werte) und es sind plötzlich keine KfW-Effizienzhäuser mehr. Wenn ein Gebäude einen Endenergiewert von z.B. 100 kWh/m² im Jahr hat (Passivhaus = 15 kWh/m²a) und Sie mit Holz heizen, dann beträgt der Verbrauch am Primärenergie 20 kWh/m² im Jahr! Nur zahlen Sie leider keine Primärenergie, sondern eben Endenergie! An der Dämmung usw. wurde also nichts verändert, sondern nur am Energieerzeuger.
Oder anders ausgedrückt: Bei der Verwendung einer Gastherme wird es nur wieder zum KfW-Effizienzhaus, indem viel mehr Dämmung eingebaut wird. Und dann ist man quasi wieder beim Passivhaus angelangt!


Ein weiteres Beispiel zur Primär- bzw. Endenergie: Wenn Sie Zuhause 1 kWh Strom aus Ihrer Steckdose "verbrauchen", dann bezahlen Sie gemäß Ihres Stromzählers 1 kWh an Ihren Versorger. In Wirklichkeit zahlen Sie aber ca. 3 kWh in der Herstellung! Denn wenn 1 kWh Strom bei Ihnen ankommt, müssen ca. 3 kWh "hergestellt" werden. Es gehen also 2 kWh unterwegs verloren durch Leitungs- und Umwandlungsverluste!

Was für Häuser sind i.d.R. KfW - Effizienzhäuser?

Es sind Standardhäuser mit i.d.R. folgenden Komponenten:

  • immer sind Anlagen enthalten, welche Energie erzeugen wie z.B. Solar- oder PV-Anlagen
  • die u-Werte sind nur unwesentlich besser als der Gesetzgeber
    es fordert! (u-Wert = Wärmedämmwert)
  • Pelletsheizung oder meistens Wärmepumpe mit theoretisch guten Werten
Fazit:
Der KfW-Effizienzhaus-Standard wird also nur durch Verwendung einer Holzheizung oder Wärmepumpe mit theoretisch guten Werten erreicht, oder es wird bilanziert. D.h. es wird dem Verbrauch des Hauses ein energetischer Gewinn durch Solar- oder PV-Anlagen gegenüber gestellt. Eine Bilanz sagt aber in diesem Zusammenhang nichts über den tatsächlichen Verbrauch eines Gebäudes aus. Der Verbrauch ist aber genauso groß wie bei einem Standardgebäude. Die Heizkosten sind zu hoch, und die Mehrinvestition für ein vermeindliches Energiesparhaus hat sich nicht gelohnt!

Was geschieht in diesen Fällen, wenn Sie sich als Bauherr später bei der Baufirma über diesen Punkt beschweren?

In der Regel gar nichts, denn der Gesetzgeber und die KfW verpflichtet den Erbauer eines KfW-Hauses nicht zum Nachweis dieser Werte. Es werden lediglich die oben genannten Kriterien verlangt.

Leider liegt hier ein klarer Interessenskonflikt vor. Die KfW bzw. die Bundesregierung soll / muss CO2 einsparen, und dass wird mit primärenergetischen Ansätzen bewertet. Der Bauherr will ein Energiesparhaus, weil er Geld sparen will / muss, was er aber nicht bekommt. Die Interessen gehen also weit aneinander vorbei!

Machen Sie es dem KfW-Effizienzhaus Verkäufer schwer, indem Sie auf den Einbau einer Gastherme bestehen! Oder fragen Sie Ihn nach den monatlichen Heizkosten in €? Es wird interessante Antworten geben!

Weitere Infos: www.passivbau.net

Nachverdichtung:

Nachverdichtung heißt das Gebot der Stunde: Nicht mehr auf der grünen Wiese wollen Menschen heute bauen, sondern möglichst in der Stadt. Dort sind Grundstücksteilungen, die Erschließung von Hinterliegergrundstücken sowie Abbruch und Neubau an der Tagesordnung. „Für diese Gebiete gibt es oft keinen Bebauungs­plan“, weiß aus Erfahrung Baurechtsanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsfüh­renden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV): „In solchen Fällen müssen Neubauten nach den Vorgaben des §34 des Baugesetzbuches geplant werden. Die Vorgaben sind unpräzise; das Bauvorhaben muss sich in die nähere Umgebung ‚einfügen‘.“

„Bauen nach §34“ ... klingt einfach, birgt aber Risiken. Vor allem Architekten neigen dazu, die Frage des Einfügens unter städtebaulichen und architektonischen Gesichts­punkten zu beurteilen:

Wie hoch sind die Nachbarhäuser?
Wie viele Stockwerke haben sie?
Wie steil sind die Dächer?
Aus den Ergebnissen ermitteln sie Durchschnittswerte und angepasste Gestaltung und versuchen damit - weil vertraglich so mit dem Bauherrn vereinbart - den Bauplatz maximal auszunutzen. „Das geht oft schief“, so Baurechtsanwältin Rath.

Bodenrechtliche Spannungen!?

Nachbarn wehren sich nämlich häufig gegen die nachträgliche Verdichtung der Bebauung vor ihrer Haustür. Der Fall geht vor Gericht, die Pläne werden abgelehnt. „Vor Gericht“, erläutert die Frankfurter Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, „werden die Baupläne nämlich nicht von Architekten beurteilt, sondern von Juristen, und die fragen zunächst immer, ob ein Bauvorhaben geeignet ist, bodenrechtliche Spannungen zu verursachen.“ Wird der Plan abgelehnt, hat der Architekt ein Problem, denn er hat ja den Auftrag, das Grundstück maximal auszunutzen. Kann er seinen Vertrag aber nicht erfüllen, be­zahlt ihn der Auftraggeber häufig nicht. Das Ergebnis ist Ärger für alle Parteien.

Fazit: Architekten dürfen sich beim Bauen nach §34 keinesfalls nur an gestalterischen und städtebaulichen Vorgaben orientie­ren, sondern sie müssen auch rechtliche Rahmenbedingungen ins Kalkül ziehen und ihren Bauherrn über die Risiken aufklären. Der Baurechtsanwalt wird sie dabei gerne beraten.
(Quelle: baulinks.de)

Ebenfalls sinnvoll ist die Auflockerung von bestehenden Bebauungsplänen im innerstädtischen Bereich. Aber auch hier sind oftmals Probleme vorprogrammiert. Die Genehmigungsbehörden können oftmals nur nach baurechtlichen und weniger nach politischen Aspekten entscheiden. Wobei auch hier ein gewisser Spielraum nicht genutzt wird.

Abhilfe schafft nur eine Bauvoranfrage, oder besser ein Bauantrag. Dieser gibt den Bauherrn Rechtssicherheit.

Weitere Infos:  www.passivbau.net

Lebenszykluskosten Passivhaus

Passivhäuser zeichnen sich durch hohen Komfort und besonders niedrigen Energieverbrauch aus. Schon heute müssen sie in der Investition nicht viel teurer (max. 10%) sein als andere Neubauten. Ob sich der Mehraufwand bei einem Bau-Projekt „auszahlt“, hängt von den Randbedingungen ab - und beim Nachweis kommt es darauf an, dass eine problemadäquate Methode gewählt wird und dass alle Faktoren angemessen berücksichtigt werden.

Das Ergebnis hier ist eindeutig: Sofern einige Grundregeln eingehalten werden, bleibt unter dem Strich fast immer ein Plus.

Amortisationszeit versus Lebenszykluskosten

„Wenn die neue vergoldete Dachrinne den Energiesparinvestitionen zugeordnet wird, dann geht die Rechnung natürlich nicht auf“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Feist, Leiter des Passivhaus Instituts. Auch müssten die für den Bau oder den Erhalt eines Gebäudes „ohnehin“ notwendigen Kosten aus der Gleichung herausgehalten werden - etwa der neue Außenputz oder das für eine Sanierung aufzustellende Gerüst. Beim Vergleich energetisch hochwertiger Baukomponenten mit herkömmlichen Produkten sei zudem nicht die Amortisationszeit maßgeblich, sondern die Analyse der Lebenszykluskosten.

Nach einer Einführung zur ökonomischen Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen werden in dem neuen Protokollband Methoden der Investitionsrechnung, Zielgrößen und Anwendungsbereiche vorgestellt. Am Beispiel realisierter Passivhäuser wird dann gezeigt, dass insgesamt mit den gleichen und sogar geringeren Lebenszykluskosten dieser hohe Standard erreicht werden kann.
Oliver Kah vom Passivhaus Institut geht im Detail auf die wirtschaftliche Beurteilung energierelevanter Bauteile ein. Dr. Rainer Pfluger von der Universität Innsbruck beschreibt die Einsparpotenziale im Bereich von Komfortlüftungen mit Wärmerückgewinnung. Grundlegende Einflussgrößen bei der Be­wertung und Optimierung von Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden - wie Rendite, Risiko und Gewinn - werden in einem Fachbeitrag von Dr. Witta Ebel vom Passivhaus Institut übersichtlich dargestellt. Anne Huse von „proKlima - Der enercity Fonds“ er­läutert am Beispiel der Region Hannover den volkswirtschaftlichen Nutzen entspre­chender Fördermaßnahmen.

Im Ergebnis gilt das Prinzip: „Wenn schon, denn schon“. Nicht etwa die „Energie­schleudern“, sondern die bereits suboptimal gedämm­ten Gebäude seien es, die sich später nicht mehr wirtschaftlich sanieren ließen, schreibt Feist. Wenn allerdings im­mer dann, wenn eine Bau-Maßnahme ohnehin an­stehe, jeder einzelne Schritt auf Passivhaus-Niveau ausgeführt werde, dann sei die Mehrinvestition bereits unter den heutigen Marktbedingungen rentabel - noch nicht einmal steigende Energiepreise un­terstellt. Noch hinzu kommt der finanziell schwer fassbare Zusatznutzen einer besse­ren Wohngesundheit sowie der des erreichten Umweltschutzes.

Quelle: Protokollband 42 – Ökonomische Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen
Zu beziehen über das Passivhaus Institut.

Weitere Infos:  www.passivbau.net

Nachhaltige Dämmplatten aus Nanocellulose

Gebäude sind in den meisten Ländern für mindes­tens 40% des Primärenergieverbrauchs verantwortlich, so der World Business Council for Sustainable Development WBCSD. Europa sollen etwa 10 Millionen Mehrfamilienhäuser, die vor 1975 gebaut wurden, einen zu hohen Energiebedarf haben. Diesen Gebäudebestand will die Europäische Kommission im Rahmen einer europaweiten Gebäudesanierung bis 2050 kli­mafreundlich modernisieren. Das EU-Projekt BRIMEE („Cost-effective and sustainable Bio-Renewable Indoor Materials with high potential for customisation and creative design in Energy Efficient buildings“) soll dabei helfen, das Ziel der eu­ropäischen Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie zu erreichen. So sollen Dämmplatten entwickelt werden, die im Verbund an der Gebäudefassade – innen wie außen – montiert wer­den. Das Besondere des Projekts: Bei der Herstellung der Dämmplatten wird auf Papierabfälle zurückgegriffen.

Jedes Jahr sollen in Europa etwa 11 Millionen Tonnen Papier­faserschlamm in der Papier- und Zellstoffindustrie als Abfall anfallen. Im Projekt BRIMEE dient dieser Papierfaserschlamm als Rohmaterial zur Herstellung dämmender Schäume. Die Me­thode zur chemisch-mechanischen Vorbehandlung und Wei­terverarbeitung des Papierfaserschlamms wurde an der Heb­rew University of Jerusalem mit der Firma Melodea Ltd. in Is­rael entwickelt, erklärt Dr. Stephan Kabasci, Leiter des Vor­habens bei Fraunhofer UMSICHT: „Durch die Vorbehandlung entsteht eine geleeartige Suspension aus nanokristalliner Cel­lulose (NCC). In diesem Prozessschritt lassen sich außerdem zielgerichtet diverse Zuschlagstoffe - so genannte Additive hinzufügen - beispielsweise zum Flammschutz oder zur Erhöhung der Stabilität“. An­schließend wird der Cellulosebrei in eine Form gefüllt, eingefroren, entwässert und zu fertigen Dämmelementen verarbeitet.

„Auf diese Weise kann unser Projektpartner Melodea im Pilotmaßstab bereits Schaum­platten in der Größenordnung von Postkarten erzeugen. Eine wesentliche Aufgabe des Projekts ist das Scale-Up, d.h. den Herstellungsprozess auf einen größeren Maßstab zu skalieren. Wir wollen der Bauindustrie künftig Dämmplatten anbieten können, die mindestens etwa 50 x 100 Zentimeter groß sind“, erklärt Kabasci, der bei Fraunhofer UMSICHT die Abteilung Biobasierte Kunststoffe leitet.


Energiesparende Prozesskette

In die Skalierung des Herstellungsprozesses bringt Fraunhofer UMSICHT seine verfah­renstechnische Kompetenz ein. „Unser Ziel ist es, einen möglichst energiesparenden Prozess zu realisieren, bei dem zum einen alle verwendeten Materialien möglichst voll­ständig rezykliert werden, und der zum anderen eine reproduzierbare Plattenproduk­tion ermöglicht“, so Kabasci. Auf diese Weise soll ein Prozess im vorindustriellen Maß­stab für die Dämmplattenproduktion entstehen.

Quelle: baulinks.de

Weitere Infos:  www.passivbau.net

Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Ände­rung des Energieeinsparungsgesetzes (17/12619) vorgelegt und will damit neben der Umsetzung von europäischem Recht auch die Grundpflicht zur Errichtung von Nie­drigstenergiegebäuden gesetzlich verankern.
Das Gesetz verpflichtet Bauherren, alle Neubauten nach dem 31.12. 2020 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Für Neu­bauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Behörden stehen, soll diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher wirksam werden.

Quelle: baulinke.de

Weitere Infos:  www.passivbau.net

2013 war für Heizöl ein teures Jahr

Das Jahr 2013 war das zweitteuerste Jahr aller Zeiten bei den Heizölprei­sen.
Der fossile Energieträger kostete deutschlandweit durchschnittlich rund 85 Euro pro 100 Liter - nur 2012 lag er mit 91 Euro noch darüber. Nutzer einer Ölheizung zah­len heute mehr als doppelt so viel im Vergleich zu 2003. Für einen Vierpersonenhaus­halt in einem normalen Altbau bedeutet der Preisanstieg knapp 1.000 Euro mehr pro Jahr im Vergleich zu Preisen vor zehn Jahren - das hat das Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg berechnet.

In den vergangenen zehn Jahren ist der Heizölpreis deutlich stärker gestiegen als der derzeit kontrovers diskutierte Strompreis. Strom kostete 2013 rund 64 Prozent mehr als 2003. Die Kostensteigerung beim Heizöl ist mit rund 120 Prozent fast doppelt so hoch. Erschwerend kommt hinzu: Für einen Durchschnittshaushalt belaufen sich die Stromkosten mittlerweile auf rund 1.100 Euro pro Jahr - dagegen schlagen die Heiz­kosten in einem durchschnittlich gut gedämmten Altbau mit 100 m² Wohnfläche mit rund 2.200 Euro ein deutlich größeres Loch in den Geldbeutel.

Schützen kann man sich nur davor, wenn der Verbrauch reduziert wird und das ohne Komforteinbußen. An dieser Stelle stellt der Passivhausstandard eine sehr gute Möglichkeit dar, den steigenden Energiekosten Herr zu werden.

(Quelle: auszugsweise baulinks.de)

Weitere Infos:  www.passivbau.net

Was sind die Vorteile eines Passivhauses?

  • Verringerung des CO2 Ausstoßes um ~200 - 300% gegenüber einem EnEV-Neubau
  • Keine herkömmliche Heizung notwendig
  • Kontrollierte Lüftung mit ~90% Wärmerückgewinnung mit Erdwärmetauscher -Immer frische Luft im Haus-
  • Pollenfreie Luft -Ideal für Allergiker-
  • Keine Zugluft
  • Keine Schimmelbildung durch z.B. Neubaufeuchtigkeit
  • Keine Lärmbelästigung
  • Sonne als Energielieferant
  • Im Sommer passive Kühlung des Gebäudes
  • Geringe Heizkosten -im Alter noch bezahlbar-
  • Höchster Wohnkomfort bei gutem Bautenschutz
  • Jede Bauweise ist möglich
Weitere Infos:  www.passivbau.net

IST-Verbrauch Passivhaus in Kaltenkirchen

Aktueller Verbrauch für Warmwasseraufbereitung und Restwärme

Benötigte Menge Flüssiggas für
Warmwasser (inkl. Wasch- und Spülmaschine)
und Restwärme:
3,7 l/(m²a)
Gesamtenergieverbrauch IST:24,3 kWh/(m²a)
Anteiliger Energieverbrauch für
Warmwasser IST:
13,1 kWh/(m²a) 
Anteiliger Energieverbrauch für
Restwärme IST:
11,2 kWh/(m²a)
Projektierter Heizenergiekennwert:11,6 kWh/(m²a)
Primärenergie IST:39,0 kWh/(m²a)

Die Solaranlage trägt zur Warmwasseraufbereitung ~ 13 kWh/(m²a) bei.

Bei einem Flüssiggaspreis von ca. 0,62 €/l (Preis 2009) bedeuteten diese Werte, das Kosten in Höhe von
1,24 €/(m²a) für die Aufbereitung von Warmwasser einschließlich Wasch- und Spülmaschine entstehen! Die Kosten für die Restwärme betragen 1,06 €/(m²a). Anzumerken sei, das es sich um einen 4 Personen-Haushalt mit zwei kleinen Kindern handelt! Die Wasch- und Spülmaschine ist täglich 1-2 x in Betrieb!

Die Verifizierung der Verbrauchsdaten belegt eindrucksvoll, dass die Berechnung nach PHPP sehr exakt ist. Die Abweichung des projektierten Wertes zum tatsächlichen Wert von 0,4 kWh/(m²a) ist sehr gering!

Die Berechnung nach PHPP eines bestehendes Altbaues oder eines gewerblich genutzten Gebäudes führt zu gleichen Ergebnissen. Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unsere kostenlose Beratung!

[1 l Flüssiggas = 6,57 kWh]
[kWh/(m²a) = Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr]

Weitere Infos:  www.passivbau.net

Wirtschaftlichkeit Passivhaus?

KfW Darlehen für Passivhäuser sind günster als der Durchschnittszinssatz!

Ein Passivhaus zu bauen wird immer sinnvoller. Für den Bau eines Passivhauses kann man bei der KfW ein Darlehen über 50.000,- € beantragen und das zu einem um ca. 2% günstigeren Zinssatz.

Von Passivhausgegnern wird gerne das Argument benutzt, "Passivhäuser seien zu teuer". Dieses ist aber nicht der Fall, denn bei den derzeitigen Energiepreisen und dem allgemeinen Zuschüssen der KfW kostet ein Passivhaus vom ersten Tag der Einzuges nicht 1 Cent mehr. Im Gegenteil, es gibt bereits Konstellationen, bei denen es von Anfang an sogar wirtschaftlicher ist.

Warum ist das so?

Für ein normales Standardgebäude (ca. 160 m² Wohnfläche) mit einem Wärmeschutz nach EnEV betragen die Kosten für Warmwasser und Heizung ca. 140,- €/Monat. Ein Passivhaus benötigt dagegen nur ca. 1/10, also ca. 14,- €/Monat. Das bedeutet, es können 126,- €/Monat mehr in den Abtrag eines Hauses investiert werden. Mit dieser monatlichen Ersparnis kann man ca. 25.000,- € mehr finanzieren und bezahlt somit keinen Cent mehr im Monat und das bei einem gleichzeitig höheren Objektwert! Es gilt zu beachten, dass Heizkosten im Laufe der Zeit exponential ansteigen werden! In der Zukunft wird man immer mehr monatlich für das Beheizen eines Gebäudes aufwenden müssen.

Darum ergibt es wirtschaftlich und ökologisch einen Sinn, ein Passivhaus zu bauen!

Weitere Infos:  www.passivbau.net